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   BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U   

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https://dejure.org/1957,361
BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U (https://dejure.org/1957,361)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1957 - IV 418/56 U (https://dejure.org/1957,361)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1957 - IV 418/56 U (https://dejure.org/1957,361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erlass
    Erlass aus persönlichen Gründen
    Erlasswürdigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 398
  • DB 1958, 358
  • BStBl III 1958, 153
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

    Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Zusammenfassung: Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Es ist richtig, daß ein Entgegenkommen der Steuerbehörde gemäß § 131 AO die Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen voraussetzt, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil IV 418/56 U vom 14. November 1957 (BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398) zum Ausdruck gebracht hat.

    schon vor Ergehen der Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion - insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957 - erheblich verschlechtert.

    Dem steht auch das oben angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957 nicht entgegen.

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Die von der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153) als Voraussetzung für einen Billigkeitserlaß geforderte Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn dieser die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - 2 K 1854/17

    Erlass einer Rückforderung von Kindergeld - Ermessensfehler - Prüfung der

    Erlasswürdigkeit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt noch gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BStBl III 1958, 153; Beschluss vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326).

    Dieses in der Literatur als überflüssig angesehene Tatbestandsmerkmal (vgl. von Groll in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 227 AO, Rn. 133, 300) wurde in der Rechtsprechung vor allem in den Fällen verneint, in denen der Steuerpflichtige dadurch gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hatte, dass er über mehrere Jahre hinweg schuldhaft keine Steuererklärungen abgegeben hatte (vgl. BFH, Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96) oder wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, aaO).

    Die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt hat beispielsweise ein Steuerpflichtiger, der sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, obwohl er eine erhebliche Steuerschuld zu tilgen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 30. September 1996 X B 131/96, aaO,), oder der Vermögenswerte auf Angehörige übertragen hat, obwohl er damit rechnen musste, erhebliche Steuernachzahlungen leisten zu müssen (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, aaO).

  • BFH, 17.07.2019 - III R 64/18

    Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung

    bb) Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht (grundlegend BFH-Urteil vom 14.11.1957 - IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153; ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 552, Rz 26).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16

    Erlass von Einkommensteuer 2012

    Die von der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153) als Voraussetzung für einen Billigkeitserlass geforderte Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn dieser die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.
  • BFH, 17.12.1993 - IV B 21/93

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 227 AO )

    Der Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen setzt neben Erlaßbedürftigkeit auch Erlaßwürdigkeit voraus (vgl. u.a. BFH-Entscheidungen vom 14. November 1957 IV 418/56, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153; vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288, und in BFH/NV 1990, 137; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 227 AO 1977 Tz. 42; Krabbe in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 227 Rz. 18).

    Es entspräche deshalb nicht der Billigkeit, ihm nunmehr die Steuerschulden, die er nach den auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheiden schuldet, zu erlassen (vgl. auch Entscheidungen in BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153, und in BFH/NV 1990, 137, 138).

  • BFH, 11.03.1988 - III R 236/84

    Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

    Auch wenn der Steuerpflichtige erlaßbedürftig ist, ist die Verwaltung nach allgemeiner Auffassung allerdings dann nicht zum Erlaß aus Billigkeitsgründen gezwungen, wenn es an der Erlaßwürdigkeit fehlt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Nov. 1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153, und vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; Tipke / Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977 Tz. 42; v. Wallis in Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977 Anm. 13).

    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Steuern schuldhaft verkürzt werden (BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153).

  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    c) Erlaßwürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht (grundlegend BFH-Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153; Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt ein Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen grundsätzlich die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen voraus, die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH Beschluss v. 08.07.2004, VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621 f.) Sie ist nicht gegeben, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (s. BFH Beschluss v. 30.09.1996, X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; Beschluss v. 28.01.1991, V B 164/90, BFH/NV 1991, 571; Urteil v. 29.04.1981, IV R 23/78; Urteil v. 14.11.1957, IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153).
  • FG Düsseldorf, 22.01.2020 - 9 K 2688/19

    Stundung von Rückzahlungsansprüchen bei Kindergeldbezug

    Dabei setzt Stundungswürdigkeit (ebenso wie Erlasswürdigkeit) ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, welches nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht (grundlegend BFH-Urteil vom 14.11.1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 1382/16

    Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen bei fehlenden Voraussetzung für

  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten

  • BFH, 09.02.1987 - IV B 53/86

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung - Ablehnung des Erlasses

  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass;

  • FG Niedersachsen, 10.03.2016 - 8 K 108/15

    Erlass einbehaltener und an das Finanzamt abgeführter Kapitalertragsteuer aus der

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 K 1767/12

    Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines beantragten Erlasses von Einkommensteuer aus

  • FG Hessen, 01.12.1999 - 11 K 136/99

    Erlass; Ermessensfehler; persönlicher Billigkeitsgrund; wirtschaftliche Existenz;

  • BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90

    Voraussetzungen der Gewährleistung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 01.08.1961 - I 100/60 S

    Zustimmung des Bundesministers zu Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger Härte aus

  • FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass;

  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei

  • FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 6321/00

    Erlass von Umsatzsteuer wegen persönlicher Unbilligkeit; Unzureichende

  • BFH, 28.01.1991 - V B 164/90

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen

  • BFH, 01.06.1965 - VII 228/63 U

    Steuerhehlerei durch den Erwerb von unverzollten und unversteuerten Zigaretten

  • FG Hamburg, 18.01.2005 - IV 143/04

    Erlass einer Zinsforderung bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit

  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

  • FG Thüringen, 02.04.1997 - III 99/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erlass von

  • BFH, 30.08.1963 - III 112/60 U

    Ablehnung eines Antrages auf Billigkeitserlaß bei rückwirkender Umstellung einer

  • BFH, 22.03.1983 - IV B 41/82
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